Vermächtnis

Für eine langfristige Unterstützung und Absicherung der musikalischen Mehr -Generationenarbeit des Musikzentrum Giesserei:

Bedenken Sie das Musikzentrum Giesserei mit einem Vermächtnis in der Grösse Ihrer Wahl.

  1. Vermächtnis. Die Genossenschaft Musikzentrum Giesserei Winterthur kann ohne weiteres Empfängerin eines Vermächtnisses sein. Dazu braucht es keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit. In einem Testament kann das z.B. so aussehen (alles handschriftlich, mit Angabe des Datums und mit Unterschrift): „…. im übrigen vermache der Genossenschaft Musikzentrum Giesserei Winterthur den Betrag von CHF xxxxx ……“ Ein Testament kann natürlich auch in öffentlich beurkundeter Form auf dem Notariat errichtet werden. Meist wird jedoch das eigenhändige Testament von Art. 505 ZGB verwendet.

Teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit mit einem formlosen Schreiben oder E-Mail. Dies ist nicht bindend, falls Sie ihr Testament wieder ändern. Auch in diesem Falle freuen wir uns über eine Mitteilung an uns.