Genossenschaft

Über 60 PassivgenossenschafterInnen unterstützen das Musikzentrum. Mit Genossenschaftsanteilen zwischen 200.- bis 5’000.- CHF finanzierten sie die Ausbau- und Aufbauphase des Musikzentrums. Wir schicken gerne eine Formular Absichtserkärung für die Zeichnung von Anteilsscheinen zu. Eine Unterstützung in der inhaltlichen Ausprägung durch eine lebhafte Beteiligung im enstehenden Netzwerk und Kulturleben in Neuhegi ist explizit erwünscht. Selbstverständlich werden wir das Engagement mit kulturellen Gegenleistungen zu schätzen wissen.

Vorraussetzung für MusikpädagogInnen im Musikzentrum (nach einer Probezeit) ist die Mitgliedschaft als GenossenschafterIn. AktivgenossenschafterInnen werden alle MusikpädagogInnen mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Genossenschaft fungiert nicht als ArbeitgeberInn. Die Musikpädagogen nutzen gemeinsam die Räumlichkeiten und zahlen dafür eine gestaffelte Raummiete.

Auszug aus den Statuten:  1. Name und Sitz. Unter dem Namen „Genossenschaft Musikzentrum Giesserei“, besteht mit Sitz in Winterthur eine Genossenschaft im Sinne des 29. Titels des Schweizerischen Obligationenrechts auf unbeschränkte Dauer.

2. Zweck: Die Genossenschaft bezweckt, in Selbstverwaltung das Musikzentrum Giesserei zu führen. Das Musikzentrum Giesserei möchte das gemeinsame Musizieren und Musikhören von Alt und Jung, quer durch die Generationen, fördern. Das musikalische Angebot in Form von Veranstaltungen, Unterricht und Ensemblespiel richtet sich in erster Linie (aber nicht ausschliesslich) an die BewohnerInnen des Mehrgenerationenhauses Giesserei und an die BewohnerInnen der angrenzenden Quartiere Alle Lehrenden und Mitarbeitenden im Musikzentrum Giesserei sind Genossenschafter, bringen eigene Ideen und Projekte ein und sorgen für die Organisation des Musikzentrums Giesserei. Im Musikzentrum Giesserei ist die musikalische Stilvielfalt selbstverständlich. Angeboten wird Musik aus verschiedensten Epochen und Stilrichtungen. Das Musikzentrum Giesserei versteht sich als weltoffenes Zentrum, in dem Menschen mit Musik aus der ganzen Welt Platz haben….

8. Die Organe der Genossenschaft

8.1. Die Genossenschaftsversammlung: Sie ist das oberste Organ der Genossenschaft. 8.2. Die Verwaltung: Die Verwaltung besteht aus mindestens 3, höchstens 7, Mitgliedern der Genossen- schaft. In der Verwaltung müssen mindestens 2 Personen aus der Betreibergruppe vertreten sein. Die Verwaltung wird jeweils für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Die Verwaltung führt alle ordentlichen Geschäfte der Genossenschaft. Sie vollzieht alle Handlungen, die ihr von Gesetz, Statuten, Versammlungsbeschlüssen und allfälligen Geschäftsreglements übertragen sind. Die Verwaltung hat insbesondere folgen- de Befugnisse und Pflichten: Vorbereitung der Geschäfte der Generalversammlung und Ausführung der getroffe- nen Beschlüsse. Vertretung der Genossenschaft nach Aussen. Bestimmen der Zeichnungsberechtig- ten und der Art der Zeichnung. Aufsicht über die zur Geschäftsführung und Vertretung beauftragten Personen, v Aufnahme und Ausschluss von Genossenschaftsmitgliedern. Einberufung und Durchführung der Genossenschaftsversammlungen.
8.3. Die Betreibergruppe: Die Betreibergruppe, nach Möglichkeit mindestens 3 Personen, betreibt das Musikzentrum. Für die Zugehörigkeit zur Betreibergruppe ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung. 
In die Kompetenz der Betreibergruppe fälltOrganisation und Koordination aller Aktivitäten des Musikzentrums Giesserei. Dazu gehört unter anderem Bereitstellung von Räumen und Dienstleistungen an MusiklehrerInnen und andere BenutzerInnen des Musikzentrums. Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten. Networking im Bereich Kommunikation, Kultur und Musik.